Rechenweg und Annahmen
1-%-Regel
Jeden Monat versteuerst du 1 % des Bruttolistenpreises, dazu 0,03 % je Kilometer für den Weg zur Arbeit. Für Plug-in-Hybride gilt die Hälfte, für reine E-Autos ein Viertel. Das Viertel gilt bis 100.000 € Listenpreis für E-Autos, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden, darüber die Hälfte. Für ältere Anschaffungen lag die Grenze bei 70.000 €.
Wichtig
Alle Ergebnisse beruhen auf Annahmen und vereinfachten Regeln. Sie sind keine Prognose, keine Steuerberatung und ersetzen keine persönliche Beratung. Renditen schwanken, Verluste sind möglich.
Stand der Rechenwerte: Oktober 2026. Verantwortlich: Finanzkanzlei FIIM, Frankfurt am Main.