Rechenweg und Annahmen
Wer früher darf
Mit 35 Versicherungsjahren kannst du ab 63 mit Abschlag in Rente gehen. Mit 45 Jahren gibt es die Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag, für jüngere Jahrgänge ab 65.
Wichtig
Alle Ergebnisse beruhen auf Annahmen und vereinfachten Regeln. Sie sind keine Prognose, keine Steuerberatung und ersetzen keine persönliche Beratung. Renditen schwanken, Verluste sind möglich.
Stand der Rechenwerte: Oktober 2026. Verantwortlich: Finanzkanzlei FIIM, Frankfurt am Main.