Rechenweg und Annahmen
Ruhegehaltssatz
Je Dienstjahr gibt es 1,79375 %, höchstens 71,75 %. Nach 5 Dienstjahren gilt eine Mindestversorgung von 35 %. Gehst du vorzeitig, sinkt die Pension um 3,6 % je Jahr, höchstens um 10,8 %.
Was abgeht
Die Pension ist voll steuerpflichtig. Der Versorgungsfreibetrag läuft bis 2040 aus und ist hier nicht eingerechnet. Die PKV zahlst du weiter, mit Beihilfe meist für 30 % der Kosten.
Bund und Länder
Die Regeln gelten für den Bund und die meisten Länder ähnlich. Einzelne Länder weichen bei Zulagen, Abschlägen und Mindestversorgung ab.
Wichtig
Alle Ergebnisse beruhen auf Annahmen und vereinfachten Regeln. Sie sind keine Prognose, keine Steuerberatung und ersetzen keine persönliche Beratung. Renditen schwanken, Verluste sind möglich.
Stand der Rechenwerte: Oktober 2026. Verantwortlich: Finanzkanzlei FIIM, Frankfurt am Main.