Rechenweg und Annahmen
Was abgezogen wird
Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags und die Pflegeversicherung. Dazu kommen Lohnsteuer, ab einem höheren Einkommen Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.
Genauigkeit
Die Lohnsteuer wird vereinfacht über den Einkommensteuertarif berechnet. Die Abrechnung deines Arbeitgebers kann um einige Euro abweichen. Über die Steuererklärung gleicht sich das aus.
Wichtig
Alle Ergebnisse beruhen auf Annahmen und vereinfachten Regeln. Sie sind keine Prognose, keine Steuerberatung und ersetzen keine persönliche Beratung. Renditen schwanken, Verluste sind möglich.
Stand der Rechenwerte: Oktober 2026. Verantwortlich: Finanzkanzlei FIIM, Frankfurt am Main.