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Einkommen und Steuern

Steuerklassen einfach erklärt: Welche Klasse passt zu dir und wann sich ein Wechsel lohnt

Redaktion Finanzkanzlei FIIM Stand Oktober 2026 5 Minuten Lesezeit

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer jeden Monat von deinem Gehalt abgeht. Sie entscheidet aber nicht, wie viel Steuer du am Ende des Jahres zahlst. Das klingt widersprüchlich, ist aber der wichtigste Punkt, um Steuerklassen zu verstehen. Bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld macht die Steuerklasse dagegen einen echten Unterschied.

Inhalt
  1. Die sechs Steuerklassen
  2. Klasse 2: Entlastung für Alleinerziehende
  3. Ehepaare: 4/4, 3/5 oder Faktor
  4. Warum die Wahl trotzdem wichtig ist
  5. Wann sich welche Kombination eignet
  6. Klasse 6 für den Zweitjob
  7. Häufige Fragen

Die sechs Steuerklassen

KlasseFür wen
1Ledige, Geschiedene und dauernd getrennt Lebende
2Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt
3Verheiratete, wenn der Partner Klasse 5 hat oder nicht arbeitet, und Verwitwete im Jahr nach dem Tod
4Verheiratete mit ähnlichem Einkommen, Standard nach der Heirat
5Verheiratete, deren Partner Klasse 3 hat
6für einen zweiten und jeden weiteren Job

Eingetragene Lebenspartner werden wie Ehepaare behandelt. Unverheiratete Paare bleiben in Klasse 1 oder 2, auch mit gemeinsamen Kindern.

Klasse 2: Entlastung für Alleinerziehende

Alleinerziehende bekommen einen Entlastungsbetrag von 4.260 € im Jahr, für jedes weitere Kind 240 € mehr. Voraussetzung ist, dass kein anderer Erwachsener mit im Haushalt lebt. Bei 4.000 € brutto bringt Klasse 2 gegenüber Klasse 1 rund 105 € mehr netto im Monat.

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Ehepaare: 4/4, 3/5 oder Faktor

Nach der Heirat stuft das Finanzamt beide automatisch in Klasse 4 ein. Verdient einer deutlich mehr, kann das Paar auf 3/5 wechseln: Der Besserverdiener zahlt in Klasse 3 viel weniger Lohnsteuer, der andere in Klasse 5 deutlich mehr.

Ein Beispiel: Ein Partner verdient 5.500 € brutto, der andere 2.500 €. In Klasse 4 zahlt der Besserverdiener rund 10.750 € Lohnsteuer im Jahr, in Klasse 3 nur rund 5.850 €. Dafür steigt die Lohnsteuer des Partners in Klasse 5 kräftig. Gemeinsam schulden die beiden für das Jahr rund 12.200 € Einkommensteuer, egal welche Klassen sie wählen. Mit 4/4 haben sie rund 12.900 € vorausgezahlt und bekommen etwa 700 € zurück.

Beim Faktorverfahren bleiben beide in Klasse 4, das Finanzamt trägt aber einen Faktor ein. Damit wird die Lohnsteuer schon im Monat so verteilt, wie es dem Splittingvorteil entspricht. Es gibt weniger Nachzahlungen und Erstattungen, und keiner wird wie in Klasse 5 übermäßig belastet.

Warum die Wahl trotzdem wichtig ist

Für die Steuer am Jahresende ist die Steuerklasse egal. Für Leistungen, die sich nach deinem Netto richten, ist sie es nicht:

  • Elterngeld: Wechselt der Elternteil, der länger zu Hause bleibt, rechtzeitig in Klasse 3, steigt sein Elterngeld spürbar. Die neue Klasse muss in mindestens 7 der 12 Monate vor der Geburt gegolten haben.
  • Arbeitslosengeld: Auch hier zählt das Netto. Ein Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit wird von der Arbeitsagentur aber nur anerkannt, wenn er zum Verhältnis der Einkommen passt.
  • Krankengeld und Kurzarbeitergeld richten sich ebenfalls nach dem Netto.
  • Klasse 5 kann die Motivation drücken, eine Teilzeitstelle aufzustocken, weil das Netto so niedrig wirkt. Über das Jahr gerechnet ist der Unterschied geringer, als die Abrechnung zeigt.

Wann sich welche Kombination eignet

  • 4/4: bei ähnlichem Einkommen, einfach und ohne Pflicht zur Steuererklärung
  • 3/5: wenn ein Partner deutlich mehr verdient und ihr monatlich mehr Geld zur Verfügung haben wollt. Rechnet mit möglichen Nachzahlungen.
  • 4/4 mit Faktor: bei unterschiedlichen Einkommen, wenn ihr eine faire Verteilung und wenig Nachzahlungen wollt

Ein Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich und wird beim Finanzamt beantragt, zum Beispiel über Mein Elster. Er gilt ab dem Folgemonat. Wer 3/5 oder den Faktor wählt, muss eine Steuererklärung abgeben.

Klasse 6 für den Zweitjob

Wer neben dem Hauptjob eine zweite Stelle hat, die kein Minijob ist, bekommt dort Klasse 6. Dort gibt es keine Freibeträge, deshalb ist die Lohnsteuer hoch. Über die Steuererklärung wird alles zusammengerechnet, ein Teil kommt oft zurück. Wer den Grundfreibetrag im Hauptjob nicht ausschöpft, kann ihn sich teilweise auf den Zweitjob übertragen lassen.

Häufige Fragen

Welche Steuerklasse habe ich als Verheiratete? +

Nach der Heirat automatisch Klasse 4 für beide. Ihr könnt beim Finanzamt in 3/5 oder 4/4 mit Faktor wechseln.

Zahlen wir mit 3/5 weniger Steuern? +

Nein. Die Steuer für das ganze Jahr ist gleich. 3/5 verteilt nur die monatlichen Vorauszahlungen anders. Was zu viel oder zu wenig gezahlt wurde, gleicht die Steuererklärung aus.

Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor dem Elterngeld? +

Wenn der Elternteil, der länger Elterngeld nimmt, weniger verdient. Wechselt er früh genug in Klasse 3, steigt sein Netto und damit das Elterngeld. Die neue Klasse muss in mindestens 7 der 12 Monate vor der Geburt gelten.

Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln? +

Mehrmals im Jahr. Der Antrag geht an das Finanzamt, der Wechsel gilt ab dem Folgemonat.

Welche Steuerklasse haben Alleinerziehende? +

Klasse 2, wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das du Kindergeld bekommst, und kein anderer Erwachsener mit dir zusammenlebt.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Gesetzliche Regeln können sich ändern. Quellen: Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 24b, 38b, 39 und 39f, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 2c, Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), § 153.

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