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Einkommen und Steuern

Steuererklärung: Wann sie Pflicht ist und was du absetzen kannst

Redaktion Finanzkanzlei FIIM Stand Oktober 2026 5 Minuten Lesezeit

Die meisten Arbeitnehmer bekommen Geld zurück, wenn sie eine Steuererklärung abgeben. Trotzdem verzichten viele darauf, weil sie den Aufwand scheuen oder nicht wissen, was sie absetzen dürfen. Dieser Ratgeber erklärt, wann du abgeben musst, wann es sich freiwillig lohnt und warum dein Grenzsteuersatz bestimmt, wie viel jeder abgesetzte Euro bringt.

Inhalt
  1. Wann du abgeben musst
  2. Fristen
  3. Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz
  4. Was du als Arbeitnehmer absetzen kannst
  5. Was du außerdem absetzen kannst
  6. So gehst du vor
  7. Häufige Fragen

Wann du abgeben musst

  • Du bist verheiratet und hast die Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor
  • Du hattest mehrere Arbeitgeber gleichzeitig, also Steuerklasse 6
  • Du hast Lohnersatzleistungen über 410 € im Jahr bekommen, etwa Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld
  • Du hast Nebeneinkünfte über 410 € im Jahr, zum Beispiel aus Vermietung oder Selbstständigkeit
  • Auf deiner Lohnsteuerkarte ist ein Freibetrag eingetragen
  • Das Finanzamt fordert dich auf

Gilt nichts davon für dich, ist die Erklärung freiwillig. Sie lohnt sich trotzdem fast immer, denn das Finanzamt kann bei einer freiwilligen Erklärung nicht mehr verlangen, als du ohnehin gezahlt hast. Du kannst einen Antrag auch zurückziehen, wenn sich eine Nachzahlung ergibt.

Fristen

FallFrist für das Steuerjahr 2025
Pflichtveranlagung ohne Steuerberater31. Juli 2026
Pflichtveranlagung mit Steuerberater oder LohnsteuerhilfevereinEnde Februar 2027
Freiwillige Erklärungvier Jahre, also bis 31. Dezember 2029

Wer bei einer Pflichtveranlagung zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Kannst du die Frist nicht halten, beantrage vorher eine Verlängerung beim Finanzamt.

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Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz

Der Durchschnittssteuersatz zeigt, wie viel Prozent deines ganzen Einkommens du an Steuern zahlst. Der Grenzsteuersatz zeigt, wie viel vom nächsten Euro an das Finanzamt geht. Für die Steuererklärung zählt der Grenzsteuersatz: Mit ihm rechnest du aus, was dir eine absetzbare Ausgabe bringt.

Zu versteuerndes EinkommenEinkommensteuerDurchschnittssteuersatzGrenzsteuersatz
20.000 €rund 1.570 €rund 8 %rund 25 %
35.000 €rund 5.670 €rund 16 %rund 30 %
50.000 €rund 10.550 €rund 21 %rund 35 %
80.000 €rund 22.700 €rund 28 %42 %

Werte für 2026, Alleinstehende, ohne Kirchensteuer. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an. Bei Verheirateten mit Splitting verdoppelt er sich. Ein Paar mit zusammen 80.000 € zahlt dann rund 14.400 € statt 22.700 €.

Was du als Arbeitnehmer absetzen kannst

  • Weg zur Arbeit: 38 Cent je Kilometer der einfachen Strecke ab dem ersten Kilometer
  • Homeoffice: 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr
  • Arbeitsmittel: Laptop, Fachbücher, Schreibtisch, soweit du sie beruflich nutzt
  • Fortbildung: Kurse, Studium nach der Erstausbildung, Fachliteratur
  • Bewerbungen, Umzug aus beruflichen Gründen, Arbeitskleidung
  • Gewerkschaftsbeitrag und Kontoführung

All das sind Werbungskosten. Das Finanzamt zieht automatisch 1.230 € ab, auch ohne Nachweis. Erst was darüber liegt, senkt deine Steuer zusätzlich. Wer weit pendelt, kommt meist schon allein mit dem Arbeitsweg darüber.

Was du außerdem absetzen kannst

  • Vorsorge: Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Rürup-Rente, Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und Risikolebensversicherung im Rahmen der Höchstbeträge
  • Handwerker im Haushalt: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Kosten etwa für Reinigung oder Gartenpflege, höchstens 4.000 € im Jahr
  • Kinderbetreuung: 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr, für Kinder unter 14
  • Spenden und Kirchensteuer
  • Krankheitskosten, soweit sie deine zumutbare Belastung übersteigen

Bei Handwerkern und haushaltsnahen Dienstleistungen wird die Steuer direkt gemindert, nicht das Einkommen. Bezahle per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

So gehst du vor

  • Belege über das Jahr sammeln, am einfachsten in einem Ordner oder digital
  • Lohnsteuerbescheinigung und die Daten deiner Versicherungen liegen dem Finanzamt meist schon vor, du kannst sie in ELSTER abrufen
  • Abgeben über ELSTER, das Portal des Finanzamts, oder über eine Steuersoftware
  • Bei Vermietung, Selbstständigkeit oder Auslandseinkünften lohnt sich ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein
  • Bescheid prüfen: Gegen Fehler kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen

Häufige Fragen

Muss ich eine Steuererklärung machen? +

Pflicht ist sie zum Beispiel in Steuerklasse 3, 5 oder 6, bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld über 410 € und bei Nebeneinkünften über 410 €. Sonst ist sie freiwillig, lohnt sich aber meist.

Bis wann muss ich die Steuererklärung 2025 abgeben? +

Wenn du verpflichtet bist und sie selbst machst, bis zum 31. Juli 2026. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hast du bis Ende Februar 2027 Zeit. Freiwillig geht es vier Jahre lang.

Wie viel bekomme ich zurück? +

Das hängt von deinen Ausgaben und deinem Steuersatz ab. Viele Arbeitnehmer bekommen mehrere hundert Euro zurück, Pendler und Menschen mit hohen Werbungskosten oft deutlich mehr.

Kann ich die Steuererklärung für frühere Jahre nachholen? +

Ja, freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend. Für das Jahr 2022 ist das noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz? +

Der Durchschnittssteuersatz ist dein Anteil an Steuern auf das ganze Einkommen. Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten Euro. Er zeigt, wie viel dir eine absetzbare Ausgabe spart.

Vorsorge, die auch Steuern spart

Wir zeigen dir, welche Vorsorge zu dir passt und welche Beiträge du absetzen kannst. Für deine Steuererklärung selbst empfehlen wir dir einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Gesetzliche Regeln können sich ändern. Quellen: Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 9, 9a, 10, 10c, 32a, 35a, 46, Abgabenordnung (AO), §§ 149, 152, 169.

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