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Betriebsrente: Wann sich die Entgeltumwandlung lohnt und worauf du achten musst

Redaktion Finanzkanzlei FIIM Stand Oktober 2026 5 Minuten Lesezeit

Die Betriebsrente hat einen guten und einen schlechten Ruf zugleich. Gut, weil du in der Ansparphase Steuern und Abgaben sparst und dein Arbeitgeber etwas dazulegt. Schlecht, weil im Alter Steuern und Krankenkassenbeiträge anfallen und manche Verträge hohe Kosten haben. Ob sie sich für dich lohnt, lässt sich ziemlich genau berechnen.

Inhalt
  1. Wie die Betriebsrente funktioniert
  2. Die Grenzen für 2026
  3. Was dich die Betriebsrente netto kostet
  4. Was im Alter abgezogen wird
  5. Die fünf Durchführungswege
  6. Jobwechsel, Arbeitslosigkeit und Insolvenz
  7. Wann sich die Betriebsrente lohnt
  8. Häufige Fragen

Wie die Betriebsrente funktioniert

Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts. Dein Arbeitgeber zahlt diesen Betrag in einen Vertrag für deine Altersvorsorge. Weil das Geld vom Brutto abgeht, zahlst du darauf zunächst keine Lohnsteuer und, bis zu einer Grenze, auch keine Sozialabgaben.

Daneben gibt es Betriebsrenten, die dein Arbeitgeber ganz allein finanziert, etwa als Teil des Tarifvertrags. Die lohnen sich immer, weil du nichts dazuzahlst.

Die Grenzen für 2026

Beitrag im MonatSteuerSozialabgaben
bis 338 € (4 % der Beitragsbemessungsgrenze)freifrei
338 € bis 676 € (8 %)freifällig
über 676 €fälligfällig

Die Grenzen beziehen sich auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 8.450 € im Monat und gelten für die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Der Arbeitgeberzuschuss zählt zu diesen Beträgen dazu.

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Was dich die Betriebsrente netto kostet

Ein Beispiel: Du bist 35, verdienst 4.000 € brutto in Steuerklasse 1 und wandelst 200 € im Monat um. Dein Arbeitgeber gibt 15 % dazu, also 30 €. In deinen Vertrag fließen damit 230 € im Monat. Dein Nettogehalt sinkt aber nur um rund 109 €, weil du etwa 91 € an Steuern und Sozialabgaben sparst.

Für jeden Euro, den du netto aufwendest, landen also mehr als 2 € in deinem Vertrag. Bei 3 % Rendite nach Kosten wächst das Guthaben bis 67 auf rund 147.000 €. Du selbst hast dafür netto etwa 42.000 € aufgewendet.

Was im Alter abgezogen wird

Im Alter wird die Betriebsrente voll mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Der ist im Ruhestand meist niedriger als im Berufsleben. Dazu kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Als Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner hast du 2026 einen Freibetrag von 197,75 € im Monat. Nur auf den Teil darüber zahlst du den vollen Krankenkassenbeitrag, also auch den Anteil, den sonst der Arbeitgeber trägt. Für die Pflegeversicherung gilt eine Freigrenze in gleicher Höhe: Liegt die Betriebsrente darüber, zahlst du auf den ganzen Betrag.

Im Beispiel oben ergäbe das Guthaben bei einem Rentenfaktor von 30 € je 10.000 € etwa 440 € Rente im Monat. Nach Steuern und Abgaben bleiben je nach Steuersatz rund 300 €. Schon nach etwa 12 Jahren Rentenbezug hast du deinen Netto-Aufwand wieder heraus.

Die fünf Durchführungswege

  • Direktversicherung: der häufigste Weg, eine Rentenversicherung, die dein Arbeitgeber für dich abschließt
  • Pensionskasse: eine eigene Versorgungseinrichtung, oft für eine Branche
  • Pensionsfonds: ähnlich, aber mit mehr Freiheit bei der Geldanlage
  • Unterstützungskasse: eine Einrichtung des Arbeitgebers, auch für höhere Beiträge geeignet
  • Direktzusage: dein Arbeitgeber verspricht dir die Rente direkt und bildet dafür Rückstellungen

Für dich als Angestellten ist meist wichtiger, welcher Anbieter und welcher Tarif dahinterstehen. Achte auf die Kosten, die Art der Geldanlage und den garantierten Rentenfaktor.

Jobwechsel, Arbeitslosigkeit und Insolvenz

Dein selbst eingezahltes Geld gehört dir sofort. Beiträge, die dein Arbeitgeber allein zahlt, sind unverfallbar, wenn die Zusage mindestens 3 Jahre bestanden hat und du mindestens 21 Jahre alt bist. Beim Jobwechsel kannst du einen Vertrag oft mitnehmen und beim neuen Arbeitgeber fortführen oder beitragsfrei ruhen lassen. Innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel hast du bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ein Recht darauf, das Guthaben zum neuen Arbeitgeber zu übertragen, wenn es unter der Grenze von § 4 Abs. 3 BetrAVG liegt.

Geht dein Arbeitgeber pleite, ist dein Geld bei Direktversicherung und Pensionskasse beim Versicherer sicher. Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. In der Ansparphase ist die Betriebsrente auch bei Bürgergeld geschützt.

Wann sich die Betriebsrente lohnt

  • Dein Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, am besten mehr als die gesetzlichen 15 %
  • Der Vertrag hat niedrige Kosten und legt einen großen Teil in Aktien oder Fonds an
  • Du verdienst so viel, dass du in der Ansparphase spürbar Steuern sparst
  • Du planst, bis zur Rente Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, oder hast die Abgaben eingerechnet

Weniger attraktiv ist sie bei einem Arbeitgeber ohne Zuschuss, bei teuren Verträgen mit niedriger Rendite und bei sehr geringem Einkommen. Beachte auch: Weil du weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst, fällt deine gesetzliche Rente etwas niedriger aus.

Häufige Fragen

Habe ich ein Recht auf eine Betriebsrente? +

Ja. Jeder Angestellte, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann von seinem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung verlangen. Der Arbeitgeber darf den Anbieter auswählen.

Wie viel muss mein Arbeitgeber dazuzahlen? +

Mindestens 15 % des umgewandelten Betrags, wenn er dadurch Sozialabgaben spart. Tarifverträge oder freiwillige Regelungen sehen oft mehr vor.

Kann ich mir die Betriebsrente auf einmal auszahlen lassen? +

Bei vielen Verträgen ja. Auch die Kapitalauszahlung ist steuerpflichtig. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden dann auf 10 Jahre verteilt.

Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich sterbe? +

Das regelt der Vertrag. Oft bekommen Ehepartner oder Kinder das Guthaben oder eine Hinterbliebenenrente. Andere Erben sind häufig ausgeschlossen.

Kann ich die Beiträge pausieren? +

Ja, bei den meisten Verträgen kannst du die Entgeltumwandlung beenden oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Dein bisheriges Guthaben bleibt erhalten.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Gesetzliche Regeln können sich ändern. Quellen: Betriebsrentengesetz (BetrAVG), §§ 1a, 1b, 4, Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 63 und § 22 Nr. 5, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), §§ 226, 229.

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