Rechenweg und Annahmen
Grenzen
Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (338 € im Monat) sind steuer- und sozialabgabenfrei, bis 8 % (676 €) zumindest steuerfrei.
Arbeitgeberzuschuss
Spart dein Arbeitgeber Sozialabgaben, muss er mindestens 15 % des umgewandelten Betrags dazugeben. Viele Arbeitgeber zahlen mehr.
Später weniger Rente
Weil du weniger Beiträge in die gesetzliche Rente zahlst, sinkt deine gesetzliche Rente etwas. Das ist hier nicht eingerechnet.
Wichtig
Alle Ergebnisse beruhen auf Annahmen und vereinfachten Regeln. Sie sind keine Prognose, keine Steuerberatung und ersetzen keine persönliche Beratung. Renditen schwanken, Verluste sind möglich.
Stand der Rechenwerte: Oktober 2026. Verantwortlich: Finanzkanzlei FIIM, Frankfurt am Main.