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Finanzkanzlei FIIM Rechner und Ratgeber

Abfindungsrechner 2026 mit Fünftelregelung

Abfindungen sind steuerpflichtig. Die Fünftelregelung kann die Steuer senken. Seit 2025 wird sie erst über die Steuererklärung berücksichtigt.

  • Kostenlos und sofort nutzbar
  • Ohne Konto bleiben Eingaben im Browser
  • Rechenwerte Stand Oktober 2026

Deine Angaben

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Zusammenveranlagung (Splitting)

Abfindung netto mit Fünftelregelung

31.721 €

Steuer mit Fünftelregelung

18.279 €

Steuer ohne

20.930 €

Ersparnis

2.651 €

Das heißt für dich: Die Fünftelregelung bringt am meisten, wenn dein übriges Einkommen im Jahr der Auszahlung niedrig ist. Eine Auszahlung im Folgejahr oder eine Einzahlung in die Rürup-Rente kann zusätzlich helfen.

Möchtest du dieses Ergebnis mit uns besprechen?

Die Berater der Finanzkanzlei FIIM schauen sich deine Zahlen mit dir an. Kostenlos und unverbindlich.

Das nimmst du mit ins Gespräch

  • Abfindung netto mit Fünftelregelung: 31.721 €
  • Steuer mit Fünftelregelung: 18.279 €
  • Steuer ohne: 20.930 €
  • Ersparnis: 2.651 €

Mehr dazu im Ratgeber

Rechenweg und Annahmen

So funktioniert die Fünftelregelung

Das Finanzamt rechnet, als hättest du nur ein Fünftel der Abfindung bekommen, und nimmt die Mehrsteuer darauf mal fünf. So fällt die Progression geringer aus.

Sozialabgaben

Auf echte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes fallen keine Sozialabgaben an.

Wichtig

Alle Ergebnisse beruhen auf Annahmen und vereinfachten Regeln. Sie sind keine Prognose, keine Steuerberatung und ersetzen keine persönliche Beratung. Renditen schwanken, Verluste sind möglich.

Stand der Rechenwerte: Oktober 2026. Verantwortlich: Finanzkanzlei FIIM, Frankfurt am Main.

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