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Einkommen und Steuern

Abfindung: Wie viel dir zusteht, wie sie versteuert wird und wie du Steuern sparst

Redaktion Finanzkanzlei FIIM Stand Oktober 2026 4 Minuten Lesezeit

Eine Abfindung klingt nach viel Geld, und oft ist sie das auch. Doch vom Bruttobetrag geht ein großer Teil an das Finanzamt. Wer die Fünftelregelung versteht und den Zeitpunkt der Auszahlung klug wählt, kann mehrere tausend Euro sparen. Genauso wichtig: Ein unbedachter Aufhebungsvertrag kann das Arbeitslosengeld kosten.

Inhalt
  1. Wann es eine Abfindung gibt
  2. Wie hoch eine Abfindung ist
  3. Wie die Abfindung versteuert wird
  4. Was die Fünftelregelung bringt
  5. So sparst du Steuern
  6. Abfindung und Arbeitslosengeld
  7. Was du mit der Abfindung machst
  8. Häufige Fragen

Wann es eine Abfindung gibt

Viele glauben, bei einer Kündigung stehe ihnen automatisch eine Abfindung zu. Das stimmt nicht. Einen Anspruch gibt es vor allem, wenn ein Sozialplan das vorsieht, wenn der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung anbietet und du keine Klage erhebst, oder wenn ein Gericht das Arbeitsverhältnis auflöst.

In den meisten Fällen ist die Abfindung das Ergebnis einer Verhandlung, oft im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht. Wie viel herauskommt, hängt davon ab, wie gut deine Chancen vor Gericht wären.

Wie hoch eine Abfindung ist

Als Faustregel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Wer 10 Jahre im Unternehmen war und 4.000 € brutto verdient, kommt damit auf 20.000 €. Das ist aber nur ein Richtwert. Bei schwacher Begründung der Kündigung, langer Betriebszugehörigkeit oder besonderem Kündigungsschutz sind deutlich höhere Beträge üblich.

Lass dich vor dem Unterschreiben von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten oft.

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Wie die Abfindung versteuert wird

Auf eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes fallen keine Sozialabgaben an, aber Einkommensteuer. Damit die Steuer wegen der einmaligen hohen Zahlung nicht zu stark steigt, gibt es die Fünftelregelung. Das Finanzamt rechnet, als hättest du nur ein Fünftel der Abfindung bekommen, und nimmt die zusätzliche Steuer darauf mal fünf.

Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Er zieht zunächst die volle Lohnsteuer ab. Den Vorteil bekommst du erst mit der Steuererklärung zurück. Plane also ein, dass ein Teil des Geldes erst Monate später kommt.

Was die Fünftelregelung bringt

Beispiele für eine Abfindung von 50.000 € bei Alleinstehenden, je nach übrigem zu versteuerndem Einkommen im Auszahlungsjahr:

Übriges EinkommenSteuer ohne FünftelSteuer mit FünftelErsparnis
0 €rund 10.550 €0 €rund 10.550 €
20.000 €rund 16.690 €rund 13.240 €rund 3.460 €
45.000 €rund 20.930 €rund 17.560 €rund 3.370 €
80.000 €rund 23.140 €rund 23.140 €0 €

Bei hohem übrigem Einkommen liegst du ohnehin schon im Spitzensteuersatz, dann bringt die Fünftelregelung nichts mehr. Ohne übriges Einkommen kann die Abfindung dagegen fast steuerfrei bleiben.

So sparst du Steuern

  • Auszahlung ins Folgejahr verschieben, wenn du dann voraussichtlich weniger verdienst, etwa wegen Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Ruhestand.
  • Die Abfindung auf einmal auszahlen lassen. Bei Ratenzahlung über zwei Jahre kann die Fünftelregelung entfallen.
  • In eine Rürup-Rente einzahlen. Die Beiträge senken dein zu versteuerndes Einkommen im selben Jahr.
  • Einen Teil in die betriebliche Altersvorsorge umwandeln, wenn der Arbeitgeber das anbietet.
  • Werbungskosten wie Anwalts- und Gerichtskosten in der Steuererklärung angeben.

Abfindung und Arbeitslosengeld

Die Abfindung selbst wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Aber zwei Dinge können dich Geld kosten. Unterschreibst du einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund, verhängt die Arbeitsagentur meist eine Sperrzeit von 12 Wochen. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist, ruht der Anspruch außerdem für eine gewisse Zeit.

Lass dir deshalb vorher erklären, wie der Vertrag gestaltet sein muss. Oft lässt sich eine Sperrzeit vermeiden, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird und eine betriebsbedingte Kündigung ohnehin gedroht hätte.

Was du mit der Abfindung machst

Eine Abfindung ist oft der größte Einmalbetrag im Berufsleben. Bevor du sie anlegst, sichere die Zeit bis zum nächsten Job mit einem ausreichenden Notgroschen ab. Was darüber hinausgeht, kann den Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge kräftig voranbringen, etwa als Einmalanlage in breit gestreute Fonds oder zur Sondertilgung einer Baufinanzierung.

Häufige Fragen

Wie viel Abfindung steht mir zu? +

Einen festen Anspruch gibt es meist nicht. Als Richtwert gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache.

Muss ich auf die Abfindung Sozialabgaben zahlen? +

Nein, auf eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes fallen keine Sozialabgaben an. Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer schon.

Wie funktioniert die Fünftelregelung? +

Das Finanzamt berechnet die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung und multipliziert sie mit fünf. Seit 2025 gibt es den Vorteil nur noch über die Steuererklärung.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet? +

Nein. Aber bei einem Aufhebungsvertrag droht oft eine Sperrzeit, und bei verkürzter Kündigungsfrist ruht der Anspruch eine Zeit lang.

Lohnt es sich, die Auszahlung ins nächste Jahr zu verschieben? +

Ja, wenn dein Einkommen im nächsten Jahr deutlich niedriger ist. Dann greift die Fünftelregelung besonders stark.

Die Abfindung klug einsetzen

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Gesetzliche Regeln können sich ändern. Quellen: Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 24, 34, 39b, Kündigungsschutzgesetz (KSchG), §§ 1a, 9, 10, Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), §§ 158, 159.

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