Rechenweg und Annahmen
Freibeträge
Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern beim Erbe 100.000 €, alle anderen 20.000 €. Für Ehepartner und Kinder kommt beim Erbe ein Versorgungsfreibetrag hinzu, der hier nicht eingerechnet ist.
Immobilien
Immobilien werden mit dem Verkehrswert nach dem Bewertungsgesetz angesetzt. Vermietete Wohnungen werden mit 90 % bewertet.
Wichtig
Alle Ergebnisse beruhen auf Annahmen und vereinfachten Regeln. Sie sind keine Prognose, keine Steuerberatung und ersetzen keine persönliche Beratung. Renditen schwanken, Verluste sind möglich.
Stand der Rechenwerte: Oktober 2026. Verantwortlich: Finanzkanzlei FIIM, Frankfurt am Main.