Viele Muslime in Deutschland stehen vor zwei Fragen: Wie berechne ich meine Zakat richtig, wenn mein Geld auf Konten, in Gold und in Aktien steckt? Und wie lege ich Geld an, ohne gegen meine Werte zu handeln? Dieser Ratgeber erklärt beides. Er ersetzt keine Auskunft eines Gelehrten, zeigt dir aber, worauf es finanziell ankommt.
Inhalt
Was Zakat ist und wer sie zahlt
Zakat ist eine der fünf Säulen des Islam. Wer als Muslim ein Vermögen über dem Nisab besitzt und dieses Vermögen ein volles Mondjahr hält, gibt 2,5 % davon an Bedürftige. Das Mondjahr, auf Arabisch Hawl, hat 354 Tage. Viele legen einen festen Stichtag fest, zum Beispiel einen Tag im Ramadan, und berechnen ihr Vermögen jedes Jahr an diesem Tag.
Von der Zakat zu unterscheiden ist die Zakat al-Fitr. Sie ist ein kleiner fester Betrag pro Person am Ende des Ramadan und hängt nicht von deinem Vermögen ab.
Der Nisab: Gold oder Silber
Der Nisab ist die Grenze, ab der Zakat anfällt. Er wird in Gold oder Silber gemessen und ändert sich deshalb mit dem Kurs. Welcher Maßstab gilt, ist unter Gelehrten umstritten:
| Maßstab | Menge | Wert bei Beispielkurs |
|---|---|---|
| Gold | 85 g | rund 9.775 € bei 115 € je Gramm |
| Silber | 595 g | rund 775 € bei 1,30 € je Gramm |
Mit dem Silbermaßstab sind deutlich mehr Menschen zakatpflichtig. Viele Gelehrte empfehlen ihn als den vorsichtigeren Weg, andere halten den Goldmaßstab für zeitgemäßer. Trag im Rechner immer den aktuellen Kurs ein, die Werte oben sind nur ein Beispiel.
Selbst ausrechnenZakat-Rechner ÖffnenWas zum zakatpflichtigen Vermögen gehört
- Bargeld, Girokonto, Tagesgeld und Festgeld
- Gold und Silber, nach den meisten Lehrmeinungen auch Schmuck, der nicht regelmäßig getragen wird
- Aktien, Fonds und ETFs
- Waren, die du verkaufen willst, etwa im eigenen Handel
- Forderungen, die du sicher zurückbekommst, zum Beispiel ein Darlehen an Verwandte
Nicht zakatpflichtig sind die selbst bewohnte Wohnung, Hausrat, Kleidung, das eigene Auto und Arbeitsmittel. Fällige Schulden ziehst du vor der Berechnung ab. Bei einer langfristigen Baufinanzierung ziehen viele nur die Raten ab, die im kommenden Jahr fällig werden.
Ein Rechenbeispiel
Du hast 15.000 € auf Konten, ein ETF-Depot im Wert von 20.000 € und 40 g Goldschmuck, den du nur selten trägst. Bei einem Goldpreis von 115 € je Gramm ist das Gold 4.600 € wert. Dein zakatpflichtiges Vermögen liegt bei 39.600 € und damit über dem Nisab. Deine Zakat beträgt 2,5 % davon, also 990 €.
Bei Aktien gibt es zwei Ansätze. Wer mit Aktien handelt, zahlt auf den vollen Kurswert. Wer langfristig anlegt, zahlt nach einer anderen Lehrmeinung nur auf den Anteil, der auf zakatpflichtige Werte des Unternehmens entfällt, etwa Bargeld und Vorräte. Wenn du unsicher bist, ist der volle Kurswert die sichere Wahl.
Was eine Geldanlage halal macht
Schariakonforme Geldanlagen folgen drei Grundsätzen. Sie verzichten auf Zinsen (Riba), auf übermäßige Unsicherheit in Verträgen (Gharar) und auf Spekulation, die einem Glücksspiel gleicht (Maysir). Daraus ergeben sich zwei Prüfungen:
- Branchenprüfung: Ausgeschlossen sind unter anderem Alkohol, Schweinefleisch, Tabak, Glücksspiel, Waffen, Erwachsenenunterhaltung sowie konventionelle Banken und Versicherungen.
- Finanzprüfung: Unternehmen dürfen nur begrenzt verschuldet sein. Häufig gilt, dass verzinste Schulden und zinstragende Anlagen jeweils unter etwa einem Drittel des Unternehmenswerts liegen und Einnahmen aus unerlaubten Quellen unter 5 % bleiben.
Bleibt ein kleiner Anteil unerlaubter Einnahmen, wird der entsprechende Teil der Dividende gespendet. Diese Reinigung, auf Arabisch Tathir, weisen viele schariakonforme Fonds in ihren Berichten aus.
Welche Anlagen in Frage kommen
- Aktien-ETFs auf islamische Indizes, zum Beispiel auf den MSCI World Islamic, die nach den oben genannten Regeln gefiltert werden
- Einzelaktien, die du selbst nach Branche und Verschuldung prüfst
- Sukuk, eine Art Anleihe, bei der du an einem realen Vermögenswert beteiligt bist statt Zinsen zu bekommen
- Physisches Gold, das in Deutschland nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei verkauft werden kann
- Immobilien, wenn die Finanzierung ohne klassischen Zinskredit gestaltet ist
Nicht in Frage kommen klassische Sparbücher, Tagesgeld mit Zinsen, verzinste Anleihen und Lebensversicherungen mit Garantiezins. Auch viele herkömmliche Riester- und Rürup-Verträge passen nicht, weil sie auf festverzinsliche Anlagen setzen.
Altersvorsorge ohne Zinsen
Die gesetzliche Rente ist umlagefinanziert und gilt bei den meisten Gelehrten als unproblematisch. Für die private Vorsorge eignet sich ein langfristiger Sparplan auf schariakonforme ETFs. Auch fondsgebundene Rentenversicherungen sind möglich, wenn sie islamische Fonds anbieten und auf ein Garantieguthaben verzichten. Beim neuen Altersvorsorgedepot kommt es darauf an, welche Fonds der Anbieter zulässt.
Steuerlich gibt es keinen Unterschied: Ein schariakonformer Aktien-ETF wird wie jeder andere Aktienfonds behandelt, mit Teilfreistellung von 30 % und Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr.
Häufige Fragen
Wie viel Zakat muss ich zahlen? +
2,5 % deines zakatpflichtigen Vermögens, wenn es ein Mondjahr lang über dem Nisab lag. Bei 40.000 € sind das 1.000 €.
Muss ich auf mein ETF-Depot Zakat zahlen? +
Ja, Aktien und Fonds gehören zum zakatpflichtigen Vermögen. Ob du auf den vollen Kurswert oder nur auf einen Teil zahlst, hängt von der Lehrmeinung ab, der du folgst.
Ist ein normaler MSCI-World-ETF halal? +
Nach den üblichen Kriterien nicht, weil er Banken, Versicherungen und Unternehmen aus ausgeschlossenen Branchen enthält. Es gibt aber ETFs auf islamische Versionen solcher Indizes.
Was mache ich mit Zinsen, die ich bereits bekommen habe? +
Die meisten Gelehrten empfehlen, Zinsen nicht für sich zu verwenden, sondern ohne Erwartung einer Belohnung zu spenden. Zakat lässt sich damit nicht bezahlen.
Ist Zakat in Deutschland steuerlich absetzbar? +
Wenn du sie an eine als gemeinnützig anerkannte Organisation zahlst, kannst du sie als Spende absetzen. Direkte Zahlungen an Privatpersonen sind nicht absetzbar.
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Kostenloses Gespräch buchenDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Gesetzliche Regeln können sich ändern. Quellen: AAOIFI Shariah Standard Nr. 21 (Finanzpapiere), Einkommensteuergesetz (EStG), § 23, Investmentsteuergesetz (InvStG), § 20.