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ETF-Sparplan für Einsteiger: So startest du Schritt für Schritt

Redaktion Finanzkanzlei FIIM Stand Oktober 2026 5 Minuten Lesezeit

Ein ETF-Sparplan ist für viele der einfachste Weg, langfristig Vermögen aufzubauen. Du brauchst dafür weder viel Geld noch viel Zeit. Wichtig ist, dass du verstehst, was du kaufst, welche Kosten anfallen und warum du in schlechten Jahren nicht verkaufen solltest. Genau das erklärt dieser Ratgeber.

Inhalt
  1. Was ein ETF ist
  2. Was aus kleinen Beträgen werden kann
  3. In fünf Schritten zum Sparplan
  4. Worauf du bei der Auswahl achtest
  5. Warum Kosten so viel ausmachen
  6. Steuern auf ETFs
  7. Wenn die Kurse fallen
  8. Häufige Fragen

Was ein ETF ist

ETF steht für Exchange Traded Fund, also einen börsengehandelten Fonds. Anders als bei einem klassischen Fonds wählt kein Fondsmanager einzelne Aktien aus. Der ETF bildet einfach einen Index nach, zum Beispiel den MSCI World mit rund 1.300 Unternehmen aus 23 Industrieländern oder den FTSE All-World, der zusätzlich Schwellenländer enthält.

Weil niemand aktiv auswählt, sind ETFs sehr günstig. Und weil dein Geld auf viele Unternehmen verteilt ist, hängt dein Erfolg nicht an einer einzelnen Firma. Geht ein Unternehmen pleite, merkst du das im Depot kaum.

Das Geld in einem ETF ist Sondervermögen. Geht die Fondsgesellschaft oder deine Bank pleite, bleibt es dir erhalten.

Was aus kleinen Beträgen werden kann

Der Zinseszins wirkt umso stärker, je länger du sparst. Ein Beispiel mit 100 € im Monat, 6 % Rendite im Jahr und 0,2 % laufenden Kosten:

LaufzeitEingezahltDepotwert
10 Jahre12.000 €rund 16.200 €
20 Jahre24.000 €rund 44.600 €
30 Jahre36.000 €rund 94.400 €

Nach 30 Jahren ist mehr als die Hälfte des Depots Ertrag, nicht eingezahltes Geld. Breit gestreute Aktienindizes haben in der Vergangenheit über lange Zeiträume etwa 6 bis 8 % im Jahr erzielt. Eine Garantie für die Zukunft ist das nicht.

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In fünf Schritten zum Sparplan

  • Notgroschen anlegen: Halte drei bis sechs Monatsausgaben auf einem Tagesgeldkonto bereit, bevor du investierst.
  • Depot eröffnen: Viele Direktbanken und Neobroker bieten kostenlose Depots und Sparpläne ohne Ordergebühr.
  • ETF auswählen: Für den Anfang reicht ein breiter Welt-ETF. Achte auf Index, Kosten und Fondsgröße.
  • Sparrate festlegen: Wähle einen Betrag, den du auch in schwierigen Monaten durchhältst.
  • Freistellungsauftrag erteilen: So bleiben Erträge bis 1.000 € im Jahr steuerfrei, bei Verheirateten bis 2.000 €.

Worauf du bei der Auswahl achtest

  • Index: Welche Länder und Unternehmen sind enthalten? Ein Welt-ETF ist breiter gestreut als ein ETF auf ein einzelnes Land.
  • Laufende Kosten (TER): Bei breiten Welt-ETFs liegen sie oft zwischen 0,1 und 0,3 % im Jahr.
  • Ausschüttend oder thesaurierend: Ausschüttende ETFs zahlen Dividenden aus, thesaurierende legen sie automatisch wieder an. Für den Vermögensaufbau ist thesaurierend meist bequemer.
  • Fondsgröße: ETFs mit mehreren hundert Millionen Euro Volumen werden seltener geschlossen.
  • Replikation: Physisch replizierende ETFs kaufen die Aktien wirklich, synthetische bilden sie über Tauschgeschäfte nach. Beides ist reguliert, physisch ist für Einsteiger leichter zu verstehen.

Warum Kosten so viel ausmachen

Kosten fallen jedes Jahr an und wirken deshalb genauso stark wie der Zinseszins, nur in die andere Richtung. Ein Beispiel mit 250 € im Monat über 25 Jahre und 6 % Rendite vor Kosten:

Kosten pro JahrDepotwertVerlust durch Kosten
0,2 % (breiter ETF)rund 165.000 €rund 4.900 €
0,8 % (teurer ETF)rund 151.300 €rund 18.600 €
1,8 % (aktiver Fonds)rund 131.300 €rund 38.600 €

Eingezahlt hast du in allen drei Fällen 75.000 €. Der Unterschied entsteht allein durch die Kosten.

Steuern auf ETFs

Gewinne aus ETFs unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei, die sogenannte Teilfreistellung. Dazu kommt der Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr.

Bei thesaurierenden ETFs fällt jedes Jahr eine kleine Vorabpauschale an. Sie hängt vom Basiszins ab, den das Finanzministerium jedes Jahr festlegt, und wird beim späteren Verkauf angerechnet. Meist ist sie durch den Freistellungsauftrag gedeckt. Deine Bank zieht die Steuer automatisch ab, du musst dich um wenig kümmern.

Wenn die Kurse fallen

Aktienmärkte schwanken. In der Finanzkrise 2008 fiel der MSCI World zeitweise um mehr als 40 %, im Corona-Crash 2020 um etwa ein Drittel. Beide Male haben sich die Kurse in den folgenden Jahren erholt.

Der größte Fehler ist, in einer solchen Phase aus Angst zu verkaufen. Wer seinen Sparplan weiterlaufen lässt, kauft in schlechten Zeiten günstiger ein. Deshalb gilt: Investiere nur Geld, das du mindestens 10 bis 15 Jahre nicht brauchst.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag lohnt sich ein ETF-Sparplan? +

Schon ab 25 oder 50 € im Monat, wenn der Sparplan keine Gebühren kostet. Wichtiger als die Höhe ist, früh anzufangen und dabeizubleiben.

Welcher ETF ist der beste für Anfänger? +

Einen besten ETF gibt es nicht. Für Einsteiger eignet sich meist ein breit gestreuter Welt-ETF mit niedrigen Kosten. Welcher zu dir passt, hängt von deinen Zielen ab.

Kann ich mit einem ETF Geld verlieren? +

Ja, kurzfristig sind auch große Verluste möglich. Über lange Zeiträume haben sich breit gestreute Aktienmärkte bisher immer erholt. Eine Garantie gibt es nicht.

Was passiert mit meinen ETFs, wenn meine Bank pleite geht? +

ETFs sind Sondervermögen. Sie gehören dir und sind bei einer Pleite von Bank oder Fondsgesellschaft geschützt.

Muss ich ETF-Gewinne in der Steuererklärung angeben? +

In der Regel nicht. Deine Bank in Deutschland führt die Steuer automatisch ab. Bei ausländischen Brokern musst du die Erträge selbst erklären.

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Wir schauen mit dir, wie viel du sinnvoll anlegen kannst, wie der Sparplan zu deiner übrigen Vorsorge passt und welche Anlage zu dir passt.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Gesetzliche Regeln können sich ändern. Quellen: Investmentsteuergesetz (InvStG), §§ 18, 20, Einkommensteuergesetz (EStG), § 20 und § 32d, Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), § 92.

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