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Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte: Was der Staat zahlt und was du brauchst

Redaktion Finanzkanzlei FIIM Stand Oktober 2026 5 Minuten Lesezeit

Die meisten Menschen versichern ihr Auto, ihre Wohnung und ihr Handy. Ihr Einkommen, also den größten Wert, den sie haben, versichern viele nicht. Wer wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann, bekommt vom Staat nur wenig. Hier erfährst du, wie groß die Lücke ist und wie du sie schließt.

Inhalt
  1. Was der Staat bei Berufsunfähigkeit zahlt
  2. Wie groß die Lücke wirklich ist
  3. Die häufigsten Ursachen
  4. Wie hoch die BU-Rente sein sollte
  5. Worauf es im Vertrag ankommt
  6. Gesundheitsfragen: ehrlich und vollständig
  7. Wenn eine BU nicht möglich ist
  8. Häufige Fragen

Was der Staat bei Berufsunfähigkeit zahlt

Seit 2001 gibt es für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Stattdessen gibt es die Erwerbsminderungsrente. Sie fragt nicht, ob du deinen Beruf noch ausüben kannst, sondern ob du irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kannst.

Du kannst noch täglich arbeitenLeistung der Rentenversicherung
weniger als 3 Stundenvolle Erwerbsminderungsrente
3 bis unter 6 Stundenhalbe Erwerbsminderungsrente
6 Stunden oder mehrkeine Rente

Eine Bürokauffrau, die wegen eines Rückenleidens nicht mehr sitzen kann, aber noch sechs Stunden an einer Pforte arbeiten könnte, bekommt also nichts. Dazu kommt: Für einen Anspruch brauchst du mindestens 5 Jahre Versicherungszeit und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge. Berufseinsteiger und Menschen nach langer Selbstständigkeit fallen oft durch.

Wie groß die Lücke wirklich ist

Ein Beispiel: Du bist 32, verdienst 3.800 € brutto und hast 2.500 € netto. Die volle Erwerbsminderungsrente läge bei rund 1.130 € im Monat, die halbe bei etwa der Hälfte. Bekommst du nur die halbe Rente, fehlen dir fast 2.000 € im Monat. Bis 67 sind das über 35 Jahre mehr als eine Million Euro Einkommen, das dir verloren gehen kann.

Hinzu kommt eine zweite Lücke, an die viele nicht denken: Wer nicht mehr arbeitet, zahlt keine Rentenbeiträge mehr. Die spätere Altersrente fällt dann deutlich niedriger aus.

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Die häufigsten Ursachen

Berufsunfähigkeit trifft nicht nur Dachdecker. Die häufigste Ursache sind heute psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout. Danach folgen Erkrankungen von Rücken und Gelenken, Krebs sowie Herz- und Gefäßerkrankungen. Unfälle machen nur einen kleinen Teil aus. Deshalb reicht eine Unfallversicherung allein nicht.

Wie hoch die BU-Rente sein sollte

Als Faustregel gilt: Die BU-Rente sollte etwa 80 % deines Nettoeinkommens abdecken. Bedenke, dass du davon im Ernstfall noch Kranken- und Pflegeversicherung zahlst und die Rente mit dem Ertragsanteil versteuert wird. Für Berufseinsteiger ist eine Rente von mindestens 1.000 bis 1.500 € sinnvoll, die später erhöht werden kann.

Die Rente sollte bis zum Rentenbeginn laufen, also in der Regel bis 67. Ein Vertrag, der mit 60 endet, ist günstiger, lässt aber genau in den Jahren eine Lücke, in denen das Risiko am höchsten ist.

Worauf es im Vertrag ankommt

  • Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit, wenn sie voraussichtlich mindestens 6 Monate dauert
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf dich nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den du theoretisch ausüben könntest
  • Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne neue Gesundheitsprüfung, zum Beispiel bei Heirat, Geburt oder Gehaltserhöhung
  • Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit, oft als Klausel zur Krankschreibung bezeichnet
  • Rückwirkende Leistung, wenn du die Berufsunfähigkeit verspätet meldest
  • Eine garantierte Steigerung der Rente im Leistungsfall, damit die Inflation sie nicht aufzehrt

Gesundheitsfragen: ehrlich und vollständig

Beim Antrag fragt der Versicherer nach deiner Gesundheit, meist für die letzten 3 bis 10 Jahre. Hier musst du alles angeben, auch Kleinigkeiten wie Rückenschmerzen oder eine Gesprächstherapie. Wer etwas verschweigt, riskiert, dass der Versicherer im Ernstfall vom Vertrag zurücktritt und nicht zahlt.

Bist du unsicher, ob du angenommen wirst, hilft eine anonyme Risikovoranfrage. Dabei fragen wir bei mehreren Versicherern ohne deinen Namen an. So erfährst du, wer dich zu welchen Bedingungen nimmt, ohne dass eine Ablehnung in den Datenbanken der Versicherer landet.

Wenn eine BU nicht möglich ist

Bei schweren Vorerkrankungen oder sehr teuren Berufen gibt es Alternativen. Sie leisten weniger umfassend, sind aber besser als nichts:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: zahlt, wenn du gar nicht mehr arbeiten kannst
  • Grundfähigkeitsversicherung: zahlt, wenn du bestimmte Fähigkeiten wie Gehen, Sehen oder Greifen verlierst
  • Schwere-Krankheiten-Versicherung: zahlt einmalig bei Diagnosen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall

Häufige Fragen

Ab wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung? +

Gute Verträge zahlen, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst.

Was kostet eine BU-Versicherung? +

Das hängt vor allem von Beruf, Alter, Gesundheit und Rentenhöhe ab. Für Bürotätigkeiten sind gute Verträge mit 1.500 € Rente oft für 50 bis 100 € im Monat zu haben, für körperliche Berufe deutlich teurer.

Bekomme ich als Angestellter eine gesetzliche BU-Rente? +

Nein, wenn du nach dem 1. Januar 1961 geboren bist. Du bekommst nur die Erwerbsminderungsrente, und das nur, wenn du in keinem Beruf mehr mindestens 6 Stunden täglich arbeiten kannst.

Muss ich alte Krankheiten angeben? +

Ja, alles, was im Antrag gefragt ist. Verschwiegene Erkrankungen können dazu führen, dass der Versicherer im Ernstfall nicht zahlt.

Wie wird die BU-Rente versteuert? +

Eine private BU-Rente wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Der hängt von der Laufzeit der Rente ab und ist meist niedrig.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Gesetzliche Regeln können sich ändern. Quellen: Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), § 43 und § 240, Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172 ff..

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