Rechenweg und Annahmen
So rechnet der Rechner
Vom Netto zieht er den Freibetrag für Erwerbstätige nach § 11b SGB II ab. Das Ergebnis vergleicht er mit dem Bedarf der Eltern: Regelbedarf (2026: 563 € allein, 506 € je Partner), bei Alleinerziehenden mit Mehrbedarf, plus der Anteil der Eltern an den Wohnkosten laut Familienkasse. Was darüber liegt, mindert den Kinderzuschlag zu 45 %. Unterhalt des Kindes mindert ihn ebenfalls zu 45 %.
Grenzen der Schätzung
Nicht eingerechnet sind Vermögen über 40.000 € (plus 15.000 € je weiterer Person), andere Einkünfte wie Krankengeld, die voll angerechnet werden, sowie Fahrtkosten und Versicherungen über den Freibetrag hinaus. Maßgeblich ist das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Verbindlich entscheidet die Familienkasse.
Wichtig
Alle Ergebnisse beruhen auf Annahmen und vereinfachten Regeln. Sie sind keine Prognose, keine Steuerberatung und ersetzen keine persönliche Beratung. Renditen schwanken, Verluste sind möglich.
Stand der Rechenwerte: Oktober 2026. Verantwortlich: Finanzkanzlei FIIM, Frankfurt am Main.