Rechenweg und Annahmen
Formel
Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y). M ist die Miete bis zum Höchstbetrag plus Klima- und Heizkostenkomponente, Y das monatliche Einkommen. a, b und c hängen von der Haushaltsgröße ab (§ 19 WoGG mit Anlagen 1 bis 3). Beträge unter 10 € werden nicht gezahlt.
Einkommen
Vom Jahresbrutto gehen 1.230 € Werbungskosten je berufstätiger Person ab, dann pauschal je 10 % für Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung, wenn du diese zahlst. Kindergeld zählt nicht als Einkommen. Freibeträge etwa für Alleinerziehende oder Schwerbehinderte sind nicht eingerechnet.
Wichtig
Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bekommt, kann kein Wohngeld bekommen. Verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle deiner Gemeinde.
Wichtig
Alle Ergebnisse beruhen auf Annahmen und vereinfachten Regeln. Sie sind keine Prognose, keine Steuerberatung und ersetzen keine persönliche Beratung. Renditen schwanken, Verluste sind möglich.
Stand der Rechenwerte: Oktober 2026. Verantwortlich: Finanzkanzlei FIIM, Frankfurt am Main.