Rechenweg und Annahmen
Vereinbarter Wert
Viele Tarife für Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge arbeiten mit einem vereinbarten Wert, meist auf Grundlage eines Wertgutachtens. Nach § 76 Versicherungsvertragsgesetz gilt er im Schadenfall als Wert des Fahrzeugs, es sei denn, er liegt erheblich über dem wirklichen Wert. Höher als vereinbart wird in der Regel nicht entschädigt.
So rechnet der Rechner
Die Lücke ist der Unterschied zwischen deiner Schätzung des Marktwerts und dem vereinbarten Wert. Für die Vorschau wächst der Marktwert jedes Jahr um den eingestellten Prozentsatz. Was dein Vertrag im Einzelfall zahlt, regeln seine Bedingungen, zum Beispiel bei Teilschäden, Selbstbeteiligung oder Auflagen.
Beispielrechnung
So rechnet der Rechner mit seinen Startwerten (Rechenwerte Stand Oktober 2026). Mit deinen eigenen Zahlen oben ändert sich das Ergebnis.
Annahmen im Beispiel
- Vereinbarter Wert im Vertrag
- 60.000 €
- Heutiger Marktwert, deine Schätzung
- 72.000 €
- Erwartete Wertentwicklung pro Jahr
- 3 %
- Vorschau
- 3 Jahre
Ergebnis im Beispiel
Lücke beim Totalschaden heute: 12.000 € (vereinbart 60.000 €, Marktwert 72.000 €)
Marktwert in 3 Jahren: 78.676 €
Lücke in 3 Jahren: 18.676 €
Worauf die Rechnung beruht
Annahmen, Quellen und Stand der Werte (Oktober 2026)
Der Rechner rechnet mit dem, was unter „Rechenweg und Annahmen“ steht. Was dort nicht genannt ist, fließt nicht ein.
Gesetze und Quellen
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 76 (vereinbarter Wert)
Stand der Rechenwerte: Oktober 2026. Die gesetzlichen Werte prüfen wir zum 1. Januar und zum 1. Juli.
Verantwortlich: Finanzkanzlei FIIM, Frankfurt am Main.
Das Ergebnis ist eine Beispielrechnung mit vereinfachten Regeln, keine Prognose und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Sie ersetzt kein persönliches Gespräch.