Rechenweg und Annahmen
So rechnet der Rechner
Für beide Autos zählen Wertverlust, Versicherung, Kfz-Steuer, Sprit oder Strom und Wartung. Der Wertverlust ergibt sich aus Kaufpreis und Prozentsatz pro Jahr, beim E-Auto nach Abzug einer zugesagten Förderung. Preise für Sprit und Strom bleiben über die Jahre gleich. Finanzierung, Wallbox und Reparaturen nach Unfällen sind nicht eingerechnet.
Kfz-Steuer
Beide Autos gelten als neu zugelassen. Der Verbrenner zahlt nach Hubraum und CO₂ nach den Regeln ab 2021. Das E-Auto ist bei Erstzulassung bis Ende 2030 zehn Jahre steuerfrei, längstens bis Ende 2035. Danach zahlt es die Hälfte des Satzes nach Gewicht. Grundlage ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung vom Oktober 2026.
Versicherung
Beiträge für Elektroautos können höher oder niedriger sein als für vergleichbare Verbrenner. Das hängt von Modell, Tarif und Leistungen ab, etwa beim Akku. Trag deshalb die Beiträge aus echten Angeboten ein.
Beispielrechnung
So rechnet der Rechner mit seinen Startwerten (Rechenwerte Stand Oktober 2026). Mit deinen eigenen Zahlen oben ändert sich das Ergebnis.
Annahmen im Beispiel
- So lange willst du das Auto fahren
- 6 Jahre
- Kilometer pro Jahr
- 12.000 km
- Verbrenner
- Benziner
- Verbrenner: Kaufpreis
- 30.000 €
- Verbrenner: Hubraum
- 1.498 cm³
- Verbrenner: CO₂-Ausstoß
- 135 g/km
- Verbrenner: Verbrauch auf 100 km
- 6,5 l
- Preis je Liter
- 1,75 €
- Elektro: Kaufpreis
- 36.000 €
- Elektro: Förderung oder Prämie
- 0 €
- Elektro: zulässiges Gesamtgewicht
- 2.100 kg
- Elektro: Verbrauch auf 100 km
- 17 kWh
- Strompreis je kWh
- 0,35 €
- Wertverlust Verbrenner pro Jahr
- 12 %
- Wertverlust Elektro pro Jahr
- 14 %
- Versicherung Verbrenner pro Jahr
- 900 €
- Versicherung Elektro pro Jahr
- 950 €
- Wartung Verbrenner pro Jahr
- 700 €
- Wartung Elektro pro Jahr
- 500 €
Ergebnis im Beispiel
Das E-Auto spart in 6 Jahren: 122 € (Elektro 478 € im Monat, Verbrenner 480 € im Monat)
Energie pro Jahr Elektro: 714 €
Energie pro Jahr Verbrenner: 1.365 €
Worauf die Rechnung beruht
Annahmen, Quellen und Stand der Werte (Oktober 2026)
Der Rechner rechnet mit dem, was unter „Rechenweg und Annahmen“ steht. Was dort nicht genannt ist, fließt nicht ein.
Gesetze und Quellen
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), §§ 3d, 9 und 11, Wortlaut gesetze-im-internet.de
Stand der Rechenwerte: Oktober 2026, zuletzt geprüft am 29.10.2026. Die gesetzlichen Werte prüfen wir zum 1. Januar und zum 1. Juli.
Verantwortlich: Finanzkanzlei FIIM, Frankfurt am Main.
Das Ergebnis ist eine Beispielrechnung mit vereinfachten Regeln, keine Prognose und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Sie ersetzt kein persönliches Gespräch.